Freitag, 5. Dezember 2003
Aus dem Arbeitsgesetz der Schweiz: raketenkind, Fr., 05.12.2003, 19:06h
II. Gesundheitsschutz und Plangenehmigung Art.6 [...] Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass der Arbeitnehmer in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit keinen Alkohol oder andere berauschende Mittel konsumieren muss. Das klingt doch gleich viel angenehmer als die in vielen .de-Betrieben geltenden Alkohol- und Rauschmittelverbote, woll? Was aber ist mit Jobs, in denen sich der Konsum nunmal nicht vermeiden lässt? Totlangweilige Pförtnerjobs, stundenlange Nachtflüge und 24h Krankenhausdient? Die Schweizer haben auch daran gedacht. Das Gesetz weiter: Der Bundesrat regelt die Ausnahmen. Pragmatiker sind sie, die Schweizer.
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Last update: 18.02.14, 22:05 Youre not logged in ... Login
"Ciaran" ist ein Name. Ein
irischer Name. Und der wird ausgesprochen wie eine Mischung aus...
by raketenkind (18.02.14, 22:01)
. Hab getz mehrmals die
Namen Isaac Newton und Steve Jobs in einem Satz gelesen....
by kassette (07.10.11, 20:08)
Fensterbilder
Vor paar
Tage. Die Sonne kommt nicht mehr bis zur Tanne. von gerade. Feine...
by kassette (29.09.11, 20:16)
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