22.01.2003, 16:47
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Studienkontenmodell der Landesregierung vom Landtag
verabschiedet - Ministerin Hannelore Kraft: Weg frei zu lebenslangem
Lernen
Das Ministerium fuer
Wissenschaft und Forschung teilt mit:
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat heute das von der Landesregierung
eingebrachte Studienkonten- und -finanzierungsgesetz fuer
Nordrhein-Westfalen
verabschiedet. Wissenschaftsministerin Hannelore Kraft: "Mit dem neuen
Studienkontenmodell stellen wir in Nordrhein-Westfalen erstmals
Studienguthaben
zur Verfuegung, die das gebuehrenfreie Erststudium absichern und
gleichzeitig den Einstieg in ein lebenslanges Lernen ermoeglichen. Dabei
sind
die Studienkonten sozial gerecht, indem sie Studierende in besonderen
sozialen
Lagen oder Lebenssituationen individuell beruecksichtigen."
Das Konzept 'Lebenslanges Lernen' der Landesregierung setzt
auf eine gebuehrenfreie berufsqualifizierende akademische Erstausbildung,
an die
sich durch das Studienguthaben im Laufe des Berufslebens
Nachqualifizierungen
anschliessen koennen. Ministerin Kraft: "Studienkonten leisten noch mehr.
Sie
setzen dank gezielter Verstaerkung positiver Tendenzen sowohl bei den
Studierenden
als auch bei den Hochschulen wettbewerbliche Anreize. Zugleich wirken sie
als
Steuerungsinstrument auf die Verkuerzung der Studienzeiten und die
Erhoehung der
Studienerfolgsquote hin."
Mit der Einfuehrung der neuen Regelung erhaelt jede Studentin
und jeder Student an staatlichen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen, der
in einem Studiengang zum Erwerb eines ersten
Hochschulabschlusses oder nach Erwerb eines Bachelor-Abschlusses in einem
Master-Studiengang eingeschrieben ist, zum Sommersemester 2004 ein
Studienkonto. Das Studienkonto wird mit einem Studienguthaben
ausgestattet, das
eine bestimmte Menge an Semesterwochenstunden umfasst. Diese Menge wird so
bemessen, dass ein Studium bis zu einem ersten berufsqualifizierenden
Abschluss
oder ein konsekutives Studium gebuehrenfrei moeglich ist. 2007 folgen dann
individuelle Studienkonten. Diese ermoeglichen die genaue Abbuchung von
Studienleistungen
fuer jeden einzelnen Studenten. Wer dann seinen Studienabschluss vor dem
Ablauf
der zweifachen Regelstudienzeit schafft, behaelt Restguthaben, die fuer
weitere
Studienangebote verwendet werden koennen. Dies ist der entscheidende
Vorteil der
Studienkonten gegenueber einfachen Gebuehrenmodellen fuer Langzeitstudien.
Die Landesregierung beantwortet ab Montag allgemeine Fragen
zum Thema Studienkonten im Buerger- und ServiceCenter C@ll NRW unter der
Telefonnummer 0180/3100110. Darueber hinaus haelt das Bildungsportal NRW
unter www.bildungsportal.nrw.de
weitere Informationen bereit.