Mittwoch, 22. Januar 2003

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Pressemitteilungen

22.01.2003, 16:47 Dokument drucken

Studienkontenmodell der Landesregierung vom Landtag verabschiedet - Ministerin Hannelore Kraft: Weg frei zu lebenslangem Lernen

Das Ministerium fuer Wissenschaft und Forschung teilt mit:

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat heute das von der Landesregierung eingebrachte Studienkonten- und -finanzierungsgesetz fuer Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Wissenschaftsministerin Hannelore Kraft: "Mit dem neuen Studienkontenmodell stellen wir in Nordrhein-Westfalen erstmals Studienguthaben zur Verfuegung, die das gebuehrenfreie Erststudium absichern und gleichzeitig den Einstieg in ein lebenslanges Lernen ermoeglichen. Dabei sind die Studienkonten sozial gerecht, indem sie Studierende in besonderen sozialen Lagen oder Lebenssituationen individuell beruecksichtigen."

Das Konzept 'Lebenslanges Lernen' der Landesregierung setzt auf eine gebuehrenfreie berufsqualifizierende akademische Erstausbildung, an die sich durch das Studienguthaben im Laufe des Berufslebens Nachqualifizierungen anschliessen koennen. Ministerin Kraft: "Studienkonten leisten noch mehr. Sie setzen dank gezielter Verstaerkung positiver Tendenzen sowohl bei den Studierenden als auch bei den Hochschulen wettbewerbliche Anreize. Zugleich wirken sie als Steuerungsinstrument auf die Verkuerzung der Studienzeiten und die Erhoehung der Studienerfolgsquote hin."

Mit der Einfuehrung der neuen Regelung erhaelt jede Studentin und jeder Student an staatlichen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen, der in einem Studiengang zum Erwerb eines ersten Hochschulabschlusses oder nach Erwerb eines Bachelor-Abschlusses in einem Master-Studiengang eingeschrieben ist, zum Sommersemester 2004 ein Studienkonto. Das Studienkonto wird mit einem Studienguthaben ausgestattet, das eine bestimmte Menge an Semesterwochenstunden umfasst. Diese Menge wird so bemessen, dass ein Studium bis zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss oder ein konsekutives Studium gebuehrenfrei moeglich ist. 2007 folgen dann individuelle Studienkonten. Diese ermoeglichen die genaue Abbuchung von Studienleistungen fuer jeden einzelnen Studenten. Wer dann seinen Studienabschluss vor dem Ablauf der zweifachen Regelstudienzeit schafft, behaelt Restguthaben, die fuer weitere Studienangebote verwendet werden koennen. Dies ist der entscheidende Vorteil der Studienkonten gegenueber einfachen Gebuehrenmodellen fuer Langzeitstudien.

Die Landesregierung beantwortet ab Montag allgemeine Fragen zum Thema Studienkonten im Buerger- und ServiceCenter C@ll NRW unter der Telefonnummer 0180/3100110. Darueber hinaus haelt das Bildungsportal NRW unter www.bildungsportal.nrw.de weitere Informationen bereit.

 
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