Montag, 4. November 2002

Presse-Schau

Morgen werden die 50, - Euro, die in NRW schon vom Tisch sind, vorm Bundesverfassungsgericht verhandelt. Das Bundesverfassungsgericht wird prüfen, ob die Länder mit der Gebühr eine Art Steuer geschaffen haben, zu deren Erhebung sie in dieser Höhe möglicherweise nicht berechtigt sind. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet. Mit den in Baden-Württemberg geltenden Studiengebühren für Langzeitstudenten befasst sich das Bundesverfassungsgericht dagegen nicht. Das melden die Stuttgarter Nachrichten. Ebenfalls dort zu lesen: Neuer Anlauf zur Studiengebühr, Land plant Verfassungsklage
Schipanski trat Befürchtungen der Konferenz Thüringer Studierendenschaften entgegen, dass der Freistaat allgemeine Studiengebühren einführen will. Das Studium bleibe bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss gebührenfrei. Lediglich Langzeitstudenten, die die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überschreiten, müssten sich auf eine Gebühr einstellen. Das Geld werde den Hochschulen zur Verbesserung der Lehre direkt zur Verfügung gestellt. Das meldet die TLZ.
Seitdem der Spiegel Geld für archivierte Artikel verlangt, verlinke ich ihn nur sehr ungern, aber dieser Unispiegel-Artikel berichtet über die aktuelle Aktion in Thüringen.

 
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