Montag, 13. November 2006

Arbeitsgericht

hingehen, lohnt sich. Ersma überhaupt die Erfahrung. Waffen ablegen, durche Schleuse und dann vis a vi mit den Vertretern des ehmaligen Arbeitgbers.

"Überstunden sind abgegolten" im Arbeitsvertrach ist so pauschal formuliert komplett ungültich.

"Resturlaub wird mit der Freistellung verrechnet" bei Kündigung geht auch nicht.

 
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